Elternverein

Unterstützungen

Der Elternverein möchte die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler an der Schule in geistiger, sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht fördern und die Schule nach Möglichkeit bei der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen finanziell, organisatorisch und auch personell zu unterstützen.

Links

Elternverband: www.elternverband.at
Bundeselternverband: www.bundeselternverband.at
Stadtschulrat für Wien: www.wien.gv.at/bildung/stadtschulrat
Unterrichtsministerium: www.bmukk.gv.at
Bildungsserver: www.elternweb.at
weitere Schul-Infos: www.schule.at
KidsWeb: www.kidsweb.at
Rat auf Draht: http://rataufdraht.orf.at
Sprachreisen: www.ef.co.at

Vorstand
Vorsitzender: Slobodan Stojkovic
Stellvertreterin: Claudia Pörsch
Schriftführerin: Renate Pilz
Stellvertreter: Franz Pilz
Kassierin: Lenka Kozakova
Stellvertreterin: Marijana Markic
Rechnungsprüfer’in: Christine Wanda, Rene Scheibelberger
Aufgaben
  • Wahrung der Elternrechte
  • Enge Zusammenarbeit mit Eltern, SchulleiterInnen und LehrerInnen um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen
  • Mitverantwortung in Bezug auf das Schulgeschehen
  • Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (aber keine regelmäßige Fürsorgetätigkeit)
  • Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft
  • Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern
  • Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel

Rechte des Elternvereins

Recht auf Information

  • Mitglieder der Elternvereine haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und Schüler im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.
  • Der Obmann/Die Obfrau hat das Recht, Einblick in alle Erlässe zu nehmen. Von jenen Erlässen, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, müssen er/sie ein Exemplar erhalten.

Recht auf Anhörung

  • Mitglieder der Elternvereine können der Schulleitung bzw. den Klassenlehrern Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Dies wird am zweckmäßigsten über die Klassenelternvertreter an den Klassenvorstand und über den Obmann/die Obfrau an die Direktion geschehen.

Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache

  • Der Elternverein entsendet drei Vertreter bzw. Stellvertreter in den Schulgemeinschaftsausschuss. Über deren Rechte siehe „SGA“.
  • der Elternverein hat durch die drei Mitglieder, die er in den SGA entsendet, das Recht auf Mitbestimmung in der Schulbuchkonferenz

Die Klassenvertreter

  • Die Interessen des Elternvereins in den einzelnen Klassen wahren.
  • Die Klasseneltern über die Beratungen und Beschlüsse im Elternvereinsausschuss und in der Jahreshauptversammlung informieren.
  • Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Klasseneltern an den Elternvereinsausschuss bzw. den/die Vorsitzenden übermitteln.
  • Die KlassenlehrerInnen in ihrem Bestreben unterstützen, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten.
  • Durch Gespräche mit Eltern, Schülern und Lehrern versuchen, Probleme zu lösen.

Mit Ausnahme der ersten Klasse ist die Schule nicht verpflichtet, aus eigener Initiative einen Elternabend abzuhalten. Der Klassenvorstand muss dies aber dann tun, wenn ein Drittel der Eltern einer Klasse es verlangt (§ 62 Abs. 2.SchUG). Sollte die Abhaltung eines Elternabends vor der Hauptversammlung nicht möglich sein, dem Obmann/der Obfrau aber Eltern bekannt sind, die das Amt eines Klassenelternvertreters übernehmen wollen, müssen die Eltern der Klasse schriftlich davon verständigt werden.

Mitgliedschaft
  • Die Mitgliedschaft im Elternverein ist freiwillig
  • Mitglied des Elternvereines sind die Eltern und nicht die Kinder
  • Der Mitgliedsbeitrages von € 25,– (die Höhe wird in der Hauptversammlung jährlich beschlossen) ist auch bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen
  • Nur die Mitglieder sind in der Hauptversammlung aktiv und passiv wählbar
  • Eltern jener Schüler und Schülerinnen, die neu in die Schule gekommen sind (z.B. in den ersten Klassen), erhalten durch eine Willenskundgebung zum Beitritt das Wahlrecht. Als eine solche Willenskundgebung ist z.B. die Teilnahme an der Hauptversammlung anzusehen. (Quelle: elternverband.at)
  • Kontoverbindung: BAWAG PSK
    Konto Nummer: AT84 1400 0022 1085 1170