Bereits beim Einreichen des Antrags auf Genehmigung einer schulbezogenen Veranstaltung hat die Schule eine Bestätigung vorzulegen, dass Folgendes sicher gestellt ist:

 

  • Die Veranstaltung findet auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten der betroffenen Klassen statt.
  • Niemand ist auf Grund der Kosten an der Teilnahme verhindert. Die Schule hat dafür gesorgt, dass die Teilnahme für alle Schüler/innen, deren Erziehungsberechtigte das wünschen, möglich ist.
  • Für Schüler/innen, die von ihren Erziehungsberechtigten nicht zu English in Action angemeldet wurden, findet Ersatzunterricht statt (analog SchUG §13 Abs 4 für Schulveranstaltungen).
  • EnglischlehrerInnen sind am Projektunterricht beteiligt und sichern so den nachhaltigen Nutzen. 
  • Alle anderen LehrerInnen, denen Stunden entfallen, halten entweder Ersatzunterricht für Kinder, die nicht am Projekt teilnehmen oder werden für Supplierungen herangezogen (wie bei anderen Schulveranstaltungen)