Inhalt

Externistenprüfungen

Nach der Anmeldung im Externistenreferat des Stadtschulrat für Wien (1010 Wien, Wipplingerstraße 28) ist zur Immatrikulation im Sekretariat der Externistenprüfungskommission vom BRG/BORG 15 / Henriettenplatz 6 mit Standort: 1120 Singrienergasse 21 ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.

Sobald Sie die Verständigung vom Stadtschulrat bekommen (Einschreibebrief) haben, ist die Anmeldung zu einer Externistenprüfung möglich (Anmeldeformular vollständig und leserlich ausfüllen und unterschreiben.). Die Gebühr beträgt € 14,30. Zur Bezahlung mittels Bakomatkarte steht im Externistensekretariat ein Bankomatterminal zur Verfügung.  
Anmeldungen müssen termingerecht spätestens am Tag des Anmeldeschlusses (siehe Terminplan) einlangen (bei Sprachen: Leseliste beilegen).

Zur Anforderung eines Zeugnisses ist das dafür vorgesehenen Formular vollständig auszufüllen. Bestätigungen können sofort ausgestellt werden.
(Alle Bestätigungen und Zeugnisse sind mit € 14,30 zu vergebühren.) 
Wird eine Zusendung gewünscht, ist ausreichendes Rückporto für einen Einschreibebrief beizulegen.

Alle Briefsendungen müssen an das Externistensekretariat des BRG/BORG 15, 1120 Wien, Singrienergasse 21 adressiert und ausreichend frankiert sein.

Alle aktuellen Informationen und die vorgegebenen Öffnungszeiten sind sowohl im Internet als auch im Schaukasten neben dem Externistensekretariat angeschlagen. Außerhalb des Parteienverkehrs steht ein eigener Briefkasten, der sich neben dem Eingang des Externistensekretariats befindet, zur Verfügung.

Die Beratung erfolgt für alle Prüfungsgebiete zentral an einem vorgegebenen Sammeltermin (jeweils vor den Prüfungsterminen) am Prüfungsstandort (1120, Singrienergasse 21).
Die Beratungs- und Prüfungstermine entnehmen sie bitte den Aushängen beim Externistensekretariat oder der Homepage. 
Anfragen zwischendurch bitte direkt per E-Mail an die Prüfer/innen (eMail-Adressen siehe Prüfer/innen-Liste) richten.

Den Beginn der schriftlichen und mündlichen Zulassungsprüfungen entnehmen Sie bitte den Terminlisten.
Ohne amtlichen Lichtbildausweis ist ein Prüfungsantritt nicht möglich.

Zulassungsprüfungen

In Gegenständen, die schriftlich und mündlich geprüft werden, erfolgt stets zuerst die schriftliche Teilprüfung.

Die mündliche Teilprüfung muss immer (auch bei negativer schriftlicher Teilprüfung) abgelegt werden, um eine Gesamtbeurteilung zu erhalten.
Ist auch die Gesamtnote negativ, muss eine neue Anmeldung erfolgen.
Bei einer negativen Gesamtbeurteilung und positiver schriftlicher Teilprüfung ist nur die mündliche Teilprüfung zu wiederholen; auch dazu ist eine neue Anmeldung notwendig.

In jedem Unterrichtsgegenstand ist ein höchstens viermaliges Antreten zu einer Prüfung möglich. Liegt danach keine positive Beurteilung vor, muss die Schulform gewechselt werden (genaue Auskünfte sind im Externistensekretariat erhältlich).

Reifeprüfung

Für jeden Unterrichtsgegenstand, der zur mündlichen Reifeprüfung gewählt wird, liegen im Externistensekretariat Spezialgebiete auf, aus denen eines auszuwählen ist.

Bei Sprachen müssen die Leselisten vom Prüfer / von der Prüferin genehmigt und unterschrieben werden.

Wurden alle erforderlichen Zulassungsprüfungen positiv abgelegt, ist mit der / den unterschriebenen Leseliste/n und dem bestätigten Spezialgebiet die Anmeldung zur Reifeprüfung (persönlich im Externistensekretariat, die Kosten betragen €14,30) möglich.

Bei jedem neuerlichen Antreten zur Reifeprüfung sind stets eine neue Anmeldung und die Vorlage der Leseliste(n) mit aktuellem Datum erforderlich.

Die Klausuren beginnen jeweils um 8.00 Uhr