Lern- und Arbeitsmittelbeiträge an Bundesschulen
Der Stadtschulrat für Wien bringt mit beiliegendem Rundschreiben 16/2016 des Bundesministeriums für Bildung die aktuellen Regelungen betreffend der Lern- und Arbeitsmittelbeiträge an Bundesschulen zur Kenntnis.
Wie im Rundschreiben angeführt wird auf eine voranschlagsunwirksame Verrechnung umgestellt.
Dazu sind folgende Punkte zu beachten:
- Auszahlungen für Lern- und Arbeitsmittelbeiträge des Schuljahres 2015/2016 sindaus der Zweckgebundenen Gebarung (ZWG) zu tätigen.
- Bereits verbuchte Einzahlungen für Lern- und Arbeitsmittelbeiträge des aktuellen Schuljahres 2016/2017 sind auf wie im Rundschreiben angeführt auf durchlaufende Verrechnung umzubuchen.
- Ein- und Auszahlungen für Lern- und Arbeitsmittelbeiträge des Schuljahres 2016/2017 sind über die durchlaufende Verrechnung zu abzuwickeln.Dieser Erlass ersetzt den Erlass GZ: 600.009/0031-R/2015 vom 9. Dezember 2015. Der Erlass GZ: 600.009/0031-R/2015 vom 9. Dezember 2015 tritt hiermit außer Kraft und ist aus der Erlassregistratur zu entfernen.
Externe Prüfungen 2016/17
In der Beilage übermittelt der Stadtschulrat für Wien die Information über die Organisation und Durchführung externer Prüfungen für Schüler/innen an Wiener AHS im Schuljahr 2016/17.
Bitte beachten Sie die Anmeldefrist, die für alle Externistenprüfungen im Schuljahr 2016/17 mit spätestens Freitag, 14. Oktober 2016 festgesetzt ist.
Verhaltensregeln zum Vermeiden von Bahnunfällen
Jugendliche und Kinder benützen häufig die Bahn. Sie sind so mit dem sichersten Verkehrsmittel unterwegs und sie sind umweltfreundlich unterwegs!
Mit diesem Erlass sollen Schüler/innen über jene Gefahren informiert werden, die durch Unachtsamkeit, Leichtsinn etc. auftreten können.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat diesen Erlass, der in Kooperation mit dem BMB erarbeitet worden ist, angeregt.
Skriptum Datenschutz und Broschüre zur Informationssicherheit
Der Trend zum Einsatz von Cloud-Technologien ist auch in der österreichischen Verwaltung zu beobachten. Im Bereich der IT an Schulen verfolgt das BMBF schon einige Zeit die Strategie Schulen von der aufwendigen Server-Wartung vor Ort zu entlasten und zentral gehostete Anwendungen, z.B. die Schülerverwaltungssoftware Sokrates Bund, als Web-Anwendung zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang wurden verstärkt datenschutzrechtliche Themen diskutiert und auch von den Schulen an das Ressort herangetragen. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wurde daher eine Handreichung für SchulleiterInnen und IT- Verantwortliche erstellt, die auf grundlegende Themen des Datenschutzes und ausgewählte spezielle Punkte im Schulbereich ausführlich eingeht.
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Lernbegleiter
Ab dem Schuljahr 2017/2018 ist die neue Oberstufe aufsteigend aber der 10. Schulstufe verpflichtend umzusetzen. In diesem Konzept ist auch eine „individuelle Lernbegleitung“ vorgesehen. Für zukünftige Lernbegleiter1 wird derzeit eine ziemlich umfangreiche Ausbildung angeboten (56 Unterrichtseinheiten).
Da uns zuletzt mehrere Anfragen zur Lernbegleitung erreicht haben, wollen wir den Rechtsstand in Erinnerung rufen:
Deradikalisierung und Prävention
Die Radikalisierung, insbes. der Dschihadismus, von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Schulbereich ist ein aktuelles gesellschaftspolitisches Phänomen.Zur Unterstützung für alle Schulen wurden diesbezügliche Bearbeitungsrichtlinien erstellt.
English in Action
Bereits beim Einreichen des Antrags auf Genehmigung einer schulbezogenen Veranstaltung hat die Schule eine Bestätigung vorzulegen, dass Folgendes sicher gestellt ist:
- Die Veranstaltung findet auf ausdrücklichen Wunsch der Erziehungsberechtigten der betroffenen Klassen statt.
- Niemand ist auf Grund der Kosten an der Teilnahme verhindert. Die Schule hat dafür gesorgt, dass die Teilnahme für alle Schüler/innen, deren Erziehungsberechtigte das wünschen, möglich ist.
- Für Schüler/innen, die von ihren Erziehungsberechtigten nicht zu English in Action angemeldet wurden, findet Ersatzunterricht statt (analog SchUG §13 Abs 4 für Schulveranstaltungen).
- EnglischlehrerInnen sind am Projektunterricht beteiligt und sichern so den nachhaltigen Nutzen.
- Alle anderen LehrerInnen, denen Stunden entfallen, halten entweder Ersatzunterricht für Kinder, die nicht am Projekt teilnehmen oder werden für Supplierungen herangezogen (wie bei anderen Schulveranstaltungen)
Erlaß Radausflug
Durch Radtage oder Radausflüge entdecken Kinder und Jugendliche Freude am Radfahren. Sie lernen die Umgebung kennen und trainieren verkehrssicheres Radfahren. Radfahren ist eine gesunde und umweltfreundliche Form der Mobilität. Probleme können sich aber aus der Benützung der öffentlichen Straßen ergeben.
Es folgen Empfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung von Radausflügen sowie rechtliche Grundlagen.
Widerspruch
Im Falle einer negativen Beurteilung eines Schülers / einer Schülerin haben diese das Recht des „Widerspruchs“ innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt. Dieser Widerspruch muss schriftlich in der Schule eingehen und darf nicht per Email gesendet werden. Nach Einlangen des Widerspruchs muss sofort, also noch am selben Tag, die Widerspruch-Sofortmeldung in den Stadtschulrat gesandt werden.
Therapie statt Strafe
Was tun, wenn der Verdacht auf Drogenmissbrauch besteht? Mit dem Suchtmittelgesetz von 1998 sind klare Verhaltensmaßnahmen definiert, die bei einem begründeten Verdacht zur Anwendung kommen.