Der Stadtschulrat für Wien bringt mit beiliegendem Rundschreiben 16/2016 des Bundesministeriums für Bildung die aktuellen Regelungen betreffend der Lern- und Arbeitsmittelbeiträge an Bundesschulen zur Kenntnis.

Wie im Rundschreiben angeführt wird auf eine voranschlagsunwirksame Verrechnung umgestellt.

Dazu sind folgende Punkte zu beachten:

  •   Auszahlungen für Lern- und Arbeitsmittelbeiträge des Schuljahres 2015/2016 sindaus der Zweckgebundenen Gebarung (ZWG) zu tätigen.
  •   Bereits verbuchte Einzahlungen für Lern- und Arbeitsmittelbeiträge des aktuellen Schuljahres 2016/2017 sind auf wie im Rundschreiben angeführt auf durchlaufende Verrechnung umzubuchen.
  •   Ein- und Auszahlungen für Lern- und Arbeitsmittelbeiträge des Schuljahres 2016/2017 sind über die durchlaufende Verrechnung zu abzuwickeln.Dieser Erlass ersetzt den Erlass GZ: 600.009/0031-R/2015 vom 9. Dezember 2015. Der Erlass GZ: 600.009/0031-R/2015 vom 9. Dezember 2015 tritt hiermit außer Kraft und ist aus der Erlassregistratur zu entfernen.