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VwA

Zeitleiste

  • Themenfindung, Zuordnung Betreuer/in – Wintersemester 7.Klasse
  • Einreichung – Ende Februar 7.Klasse
  • Genehmigung – Ende April 7.Klasse
  • kontinuierliche Betreuung
  • Abgabe / Einreichung der Arbeit – Ende 1. Woche des 2. Semesters der 8.Klasse
  • Korrektur der VwA – Festlegung durch Schulleitung
  • Präsentation und Diskussion – Festlegung durch Schulbehörde erster Instanz

Oberstes Gebot ist Eigenständigkeit bei der Bewältigung der Aufgabenstellung und Angemessenheit des Themas (vgl. § 37 Abs. 3 SchUG). Daraus ist abzuleiten, dass deckungsgleiche Aufgabenstellungen am Schulstandort zu vermeiden sind. „Regenschirmthemen“ – also klar voneinander abgrenzbare Aufgabenstellungen, die einem umfangreicheren Themenfeld untergeordnet werden – sind denkbar, wobei jeweils eigenständige (gebundene) Arbeiten abgegeben werden müssen.

Verschiedene Themen werden sich über Jahre hinweg in ähnlicher Form wiederholen, dabei wird insbesondere im kontinuierlichen Betreuungsprozess das Ausmaß der Eigenständigkeit bei der Bewältigung der Aufgabenstellung sichtbar werden.

Im Übrigen wird jede Arbeit einer in der VwA-Genehmigungsdatenbank verfügbaren Plagiatsprüfung (Plagscan) unterzogen.

Tipps zur Themenfindung: Eine interessante Themenplattform für Schüler/innen, die tatsächlich Forschungsarbeit leisten möchten (mit Unterstützung!), findet sich im Internet unter http://www.youngscience.at/themenplattform/

Unterstützung bei der Themenfindung bietet auch das 5×5 der VwA– zu finden im Internet unter http://www.literacy.at/index.php?id=358. Dort gibt es Hinweise auf Partnerinstitutionen sowie eine entsprechende Datenbank dazu.

Es gibt aus Sicht des Kandidaten/der Kandidatin einen Rechtsanspruch auf Betreuung, aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson als Betreuer/in. Lehrer/innen können zwar ein Thema begründet zurückweisen, allerdings nicht einen Kandidaten/eine Kandidatin.

Im Folgenden beispielhaft eine Auswahl an unterschiedlichen Strategien bei der Zusammenführung Kandidat/in und Betreuer/in:

  • Kandidat/innen wählen Thema und betreuende Lehrperson – bei „Überbuchung“ eines Betreuers/einer Betreuerin entscheidet das Los. In der Praxis lässt sich das Losverfahren durch persönliche Gespräche bzw. Intervention meist vermeiden.
  • Kandidaten/Kandidatinnen äußern Themenwunsch, die Zuordnung des Betreuers/der Betreuerin erfolgt seitens der Schule nach Diskussionsprozess im Kollegium unter Vermittlung der Schulleitung.
  • Am Standort existieren z.B. von den Arges erstellte Pools mit Rahmenthemen, wobei einzelne Themen bereits Lehrer/innen zugeordnet sind. Durch die Wahl eines Themas wird die betreuende Lehrkraft sozusagen mitgewählt.
  • Jede Lehrerin/jeder Lehrer der Schule bietet mehrere Themenbereiche bzw. Rahmenthemen an, die Kandidaten/Kandidatinnen wählen aus diesem Angebot.

 

Die Betreuungsperson gibt Feedback zur inhaltlichen Gestaltung, zu Darstellung und Argumentation, zu formalen und sprachlichen Kriterien, nimmt aber keine Korrekturarbeiten vor.

Der Betreuungsprozess ist durch den Kandidaten/die Kandidatin in Form eines Begleitprotokolls sowie durch die betreuende Lehrkraft in Form eines Betreuungsprotokolls zu dokumentieren. Das Betreuungsprotokoll der Betreuungsperson ist dem Prüfungsprotokoll beizulegen, das Begleitprotokoll des Kandidaten/der Kandidatin ist der Arbeit anzuschließen. Aus beiden Aufzeichnungen können sichere Erkenntnisse über den Betreuungsprozess und die Entstehung der Arbeit gewonnen werden.

Anmerkung: Beispielsweise würde ein Protokoll mit einem oder zwei vermerkten Gesprächen (z.B. September und Jänner) keinen sicheren Rückschluss auf eine kontinuierliche Betreuung in der 8.Klasse bis zur Abgabe VwA zulassen und allenfalls eine konkrete Nachfrage implizieren.

Neben festen Gesprächsterminen sollen in diesen Aufzeichnungen daher auch eMail- Kontakte, kurze Pausengespräche etc. vermerkt werden, ebenso sind Hinweise auf vereinbarte, aber letztlich nicht zustande gekommene oder allenfalls vertagte Gespräche aufschlussreich.

Die VwA ist zweifach ausgedruckt und gebunden bis Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der achten Klasse abzugeben, wobei das Begleitprotokoll des Kandidaten/der Kandidatin anzuschließen ist. Die VwA ist ferner digital in Form einer PDF-Datei vom Kandidaten/von der Kandidatin auf die VwA-Genehmigungsdatenbank hochzuladen.


Nach Abgabe der VwA erfolgt die Korrektur durch den Betreuer/die Betreuerin. Die Terminsetzung für deren Fertigstellung erfolgt durch die Schulleitung unter Bedachtnahme auf den Termin für Präsentation und Diskussion. Da die schriftliche Arbeit vor der Präsentation und Diskussion noch keiner Benotung zugeführt wird, ist auch keine Zwischenkonferenz vorgesehen. Für die Beurteilung bietet der Leitfaden Beurteilungskriterien auf der Homepage des BMBF Orientierung. Dieser Leitfaden ist ab Mitte November 2014 auch Online auf der Genehmigungsdatenbank verfügbar und kann dort bearbeitet sowie ausgedruckt werden. Der ausgefüllte Raster erfüllt die Kriterien für die Beschreibung der Arbeit und wird dieser beigelegt. Zusätzliche Anmerkungen können gemacht werden. Ein Speichern der Beurteilung in der Datenbank bzw. Hochladen ist nicht vorgesehen. Beurteilungsraster und Korrekturanmerkungen in der Arbeit selbst müssen stimmig sein. Weitergabe der korrigierten Arbeit unter Anschluss des Betreuungsprotokolls sowie der Beschreibung der Arbeit an die Schulleitung, die ihrerseits nächste Schritte mit dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Reifeprüfung vereinbart (Einsichtnahme, Rückmeldung).

Das abschließende Gespräch hat jedenfalls nach Korrektur der Arbeit und vor der Präsentation und Diskussion stattzufinden. Das Gespräch nimmt Bezug auf Stärken und Mängel der schriftlichen Arbeit und dient insbesondere der Vorbereitung für die Präsentation und Diskussion, wobei kein Zwischenergebnis im Sinne einer Note mitgeteilt werden darf.

Das Zeitintervall für Präsentation und Diskussion beträgt zusammen mindestens 10 Minuten, maximal jedoch 15 Minuten, wobei beide Teile in ausgewogenem Verhältnis stehen und einen sicheren Eindruck für die Beurteilung ermöglichen müssen. Für die Beurteilung der Präsentation und Diskussion steht ebenso wie für die schriftliche Arbeit ein Beurteilungsraster mit entsprechenden Deskriptoren zur Verfügung.

Präsentation und Diskussion finden in deutscher Sprache statt, auf Wunsch des Kandidaten/der Kandidatin und unter Zustimmung der Prüfungskommission können Präsentation und Diskussion bei Arbeiten, die in einer lebenden Fremdsprache verfasst wurden, in eben dieser stattfinden.

Umsetzung am Schulstandort: Termine für Präsentation und Diskussion werden von der Schulbehörde erster Instanz vorgegeben, die Einteilung der Kandidaten/Kandidatinnen erfolgt an der Schule (z.B. nach Gegenständen, Klassen). Rund drei Präsentationen pro Stunde scheinen machbar, wobei hier geringfügig Zeiten für den Wechsel (Kandidatinnen/Kandidaten, Kommissionsmitglieder) sowie für allfällige Zwischenkonferenzen eingerechnet sind.

Grundlage ist §14, Abs. 2-6 LBVO, wobei alle Kompetenzbereiche der schriftlichen Arbeit sowie der Präsentation und Diskussion zumindest „überwiegend erfüllt“ sein müssen. VwA, Präsentation und Diskussion werden zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt, dem Notenantrag des Prüfers/der Prüferin folgt ein Beschluss der Prüfungskommission bestehend aus Vorsitzende/r, Direktor/in, KV und Prüfer/in.

Eine positive VwA bleibt in jedem Fall erhalten, die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind bei Nebenterminen die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters (vgl. dazu das Kapitel „Was passiert, wenn etwas passiert?“).

 


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Quelle: Die neue standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Ein Leitfaden Version 1.0
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Frauen unter Mitarbeit von Martin Dangl Franz Dvoran Karl Hafner Wolfgang Oberndorfer Jürgen Rathmayr Andreas Schatzl Günther Vormayr Wilhelm Zillner