Derzeit häufen sich die Klagen über Fehlstunden bei Schüler/innen. Ein, aus meiner Sicht brauchbarer Plan, ist die „Maßnahme zur Erfüllung der Schulpflicht“.  Auch wenn er nicht Punkt für Punkt eingehalten wird, ist er doch ein gutes Gerüst für möglichs Verhalten.

 

 

Maßnahmen zur Erfüllung der Schulpflicht (5-Stufen-Plan)

Beginn des Schuljahres: Vereinbarung über Kommunikation und Verhaltensweisen im Sinne der Vereinbarungskultur zwischen Schüler/innen und Klassenvorstand

Wenn ein/e Schüler/in 5 Tage oder 30 Unterrichtsstunden im Semester oder 3 aufeinanderfolgende Tage unentschuldigt fehlt ( Stufe I )

unverzüglich verpflichtendes Gespräch zwischen Schüler/in, Eltern und KV

  • Gründe für das Fehlen erörtern
  • Schritte zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen schriftlich vereinbaren
  • Eltern und Schüler/in über ihre Verantwortung zur Erfüllung der Schulpflicht aufklären

Innerhalb 4 Wochen weiteres Gespräch (Dir, KV, Schüler/in, Eltern)

  • Zielerreichung der vereinbarten Maßnahmen erörtern

Sollten die Maßnahmen keine oder nur schwache Wirkung zeigen   (Stufe II)

  • Schulleiter hat Schülerberater und schulpsych. Dienst und – wenn vorhanden – Beratungslehrer, Psychagogen, Jugendcoaching einzubinden
  • Auf Basis einer Problemanalyse sind Lösungsansätze zu erarbeiten und die schriftliche Vereinbarung des 1. Gesprächs zu adaptieren

Innerhalb 4 Wochen weiteres Gespräch (Dir, KV, Schüler/in, Eltern)

  • Zielerreichung der vereinbarten Maßnahmen erörtern

Sollten die Maßnahmen keine oder nur schwache Wirkung zeigen  (Stufe III)

  • Schulleiter informiert Schüler/in und Eltern über Rechtsfolgen bei nochmaliger Schulpflichtverletzung
  • LSI ist zu befassen
  • LSI überprüft in weiterem Gespräch mit Schüler/in, Eltern und KV  die Einhaltung der Vereinbarungen und legt weitere Vorgehensweise unter Nutzung der schulischen Beratungssysteme (Schülerberater, schulpsych. Dienst, Beratungslehrer, Psychagogen, Jugendcoaching) fest

Innerhalb 2 Wochen weiteres Gespräch (LSI, KV, Schüler/in, Eltern)  (Stufe IV)

  • Zielerreichung der vereinbarten Maßnahmen erörtern

Ergibt sich Verdacht einer Kindeswohlgefährdung                                                                                    

  • Meldung an Jugendwohlfahrtsträger (MA 11)

Innerhalb 4 Wochen Schulleiter überprüft (allenfalls nach Befassung der Jugendwohlfahrt) Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen

Sollten die Maßnahmen keine oder zu geringe Wirkung zeigen  (Stufe V)

  • Schulleiter erstattet Anzeige bei zuständiger Bezirksverwaltungsbehörde

 

Absenzen – 5. Stufen Plan – Vorlage für Eltern