Im Falle einer negativen Beurteilung eines Schülers / einer Schülerin haben diese das Recht des „Widerspruchs“ innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt. Dieser Widerspruch muss schriftlich in der Schule eingehen und darf nicht per Email gesendet werden. Nach Einlangen des Widerspruchs muss sofort, also noch am selben Tag, die Widerspruch-Sofortmeldung in den Stadtschulrat gesandt werden.

Für die Einbringung der Berufungsunterlagen beachten Sie bitte die Checkliste: