Hausordnung

Das geregelte Schulleben ist in den §§ 43 (Pflichten der Schüler:innen), 44 (Gestaltung des Schullebens) und 45 (Fernbleiben vom Unterricht) des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) und in der Verordnung des BMUKK BGBl. Nr. 37, 1974 (und Novellen 1987-2005) betreffend die Schulordnung festgelegt.

Die Schüler:innen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und Einordnung in die Schul- und Klassengemeinschaft mitzuhelfen, die Aufgaben der österreichischen Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Dies setzt einen respektvollen Umgang miteinander, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Institution Schule und die Einhaltung der Schul- und Hausordnung voraus.

1        Allgemeine Umgangsformen

Wir pflegen einen höflichen und respektvollen Umgang miteinander. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Wir befolgen die Anweisungen aller Lehrkräfte.
  • Wir grüßen einander in und außerhalb der Schule.
  • Wir sprechen höflich und geduldig miteinander und hören dem Gesprächspartner aufmerksam zu. Seelische und körperliche Gewalt sowie Beschimpfungen werden an unserer Schule nicht toleriert!
  • Wir sind hilfsbereit und freundlich, nehmen aufeinander Rücksicht und bemühen uns insgesamt um eine gute Zusammenarbeit.
  • Wir respektieren und akzeptieren die Wünsche und Grenzen anderer.
  • Wir tragen saubere und angemessene Kleidung. (SchUG §43)
  • Wir halten die eigenen Schulsachen sauber und in Ordnung und haben immer alle notwendigen Unterlagen mit.
  • Wir nutzen die Schule als Ort der persönlichen Begegnung.

2        Sorgfaltspflicht und Verantwortung im Schulgebäude

  • Alle Einrichtungsgegenstände und Geräte sind sorgfältig und schonend zu behandeln.
  • Die Klassenräume sind sauber und ordentlich zu halten.
  • Bei mutwilliger Verunreinigung und Beschädigung besteht die Pflicht zur Wiedergutmachung bzw. Entschädigung.
  • Jeglicher Abfall ist unaufgefordert in die entsprechenden Behälter zu entsorgen, die Mülltrennung ist einzuhalten.
  • Beim Verlassen eines Klassenzimmers ist dieses wieder in den Ausgangszustand zu bringen (Tische, Stühle, Fenster, Sauberkeit).

3        Sicherheit

  • Schüler:innen dürfen sich und andere nicht durch unangemessenes Verhalten gefährden, wie z.B.: Raufen, Laufen, etc.
  • Sicherheitsgefährdende Gegenstände, wie z.B.: Waffen und waffenähnliche Gegenstände,Knallfrösche, etc. dürfen keinesfalls in die Schule mitgenommen werden. Dies kann mit Ausschluss aus der Schule bestraft werden!
  • Bei Verlust oder Diebstahl von persönlichem Eigentum übernimmt die Schule keine Haftung. Hohe Geldbeträge und kostbare/wertvolle Dinge sollten nicht in die Schule mitgenommen werden.

4        Unterricht und Anwesenheit

  • Mit dem Läuten um 07:45 Uhr dürfen die Schüler:innen das Schulhaus und die Klassenräume betreten.
  • Die Schüler:innen sind verpflichtet, rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn im oder vor dem zugeteilten Unterrichtsraum zu erscheinen.
  • Häufiges Zuspätkommen führt zu einer Verschlechterung der Verhaltensnote bis hin zum „Nicht zufriedenstellend“.
  • Das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht ist im SchUG § 45 geregelt.
  • Während der Unterrichtszeit müssen sich alle Schüler:innen in den zugewiesenen Räumen
  • Falls 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft eingetroffen ist, muss ein:e Klassenordner:in oder Klassensprecher:in dies im Sekretariat
  • Abwesenheiten von Schüler:innen sind von den Erziehungsberechtigten bis spätestens 08:00 Uhr entweder telefonisch im Sekretariat oder per WebUntis-Nachricht melden!
  • Das Essen und Trinken sowie das Aufsuchen des WCs während der Unterrichtsstunden ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung durch die Lehrkraft erlaubt. Das WC ist nur einzeln aufzusuchen. Grundsätzlich sind dafür die Pausen vorgesehen.
  • Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude umgehend zu verlassen.
    • Schüler:innen der Unterstufe, welche die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen, begeben sich unverzüglich in den TSH-Raum.
    • Für die Überbrückung von Pausen zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht werden den Schüler:innen der Oberstufe spezielle Klassenräume zugewiesen (siehe Aushang beim Sekretariat). Der Aufenthalt in allen anderen Räumen ist nicht gestattet.
  • Supplierstunden sind laut Schulunterrichtsgesetz Unterrichtsstunden „im Zuge einer vorübergehenden Änderung des Stundenplans“. Das heißt: Die Anwesenheit und Mitarbeit sind genauso erforderlich wie in allen anderen Stunden.

5        Leistungsfeststellungen

  • Leistungsfeststellungen dienen der Feststellung der eigenen Leistung ohne Verwendung unerlaubter Hilfsmittel. Deswegen sind bei jeglicher Form der Leistungsfeststellung alle digitalen Endgeräte unaufgefordert abzugeben.
  • Beim nachweislichen Versuch, eine Leistung vorzutäuschen, ist die Konsequenz eine rote Stufe nach dem Verhaltensmodell.

6        Digitale Endgeräte

  • Das Fotografieren, Filmen, Anfertigen von Tonaufnahmen ist ohne ausdrückliche Erlaubnis aller Beteiligten verboten.
  • Entsprechend der Schulordnungs-Novelle von 2025 ist die Nutzung von digitalen Endgeräten (z.B. Handy, Smartwatch) für Schüler:innen der Unterstufe verboten.
    • Zur Umsetzung dieser Regelung werden die Geräte im ausgeschalteten Zustand in der ersten gemeinsamen Stunde der Klasse eingesammelt und in der letzten gemeinsamen Stunde wieder ausgegeben.
    • Bei Teilungen in der letzten Stunde werden die Geräte am Ende der Stunde davor ausgegeben.
    • Ausgenommen sind die iPads, welche im Rahmen der Geräteinitiative für den Unterricht zur Verfügung gestellt worden sind.
    • Die Erreichbarkeit der Schüler:innen in Notfällen ist über das Sekretariat gewährleistet.
  • Schüler:innen der Oberstufe müssen ihre digitalen Endgeräte während des Unterrichts im ausgeschalteten Zustand belassen, außer die Verwendung wird von Lehrkräften angeordnet bzw. gestattet und dient dem Unterrichtszweck. In den Pausen darf das Handy ausschließlich im Klassenraum verwendet werden.

7        Fachräume

  • Findet der Unterricht in einem Fachraum statt, versammeln sich die Schüler:innen vor Stundenbeginn vor dem jeweiligen Raum.
  • Das vorzeitige Betreten von bzw. der Aufenthalt in Fachräumen ist nur mit Genehmigung der Fachlehrkraft erlaubt.
  • Für die Benutzung der Bibliothek und der Fachräume gelten eigene Regeln, die bei der Erstbenützung und durch einen Aushang bekanntgegeben werden und als Ergänzung zur Hausordnung einzuhalten sind.

8        Pausen

  • Pausen dienen der Erholung, sollen aber auch zur Vorbereitung für die kommende Unterrichtsstunde genutzt werden.
  • Bei Problemen aller Art muss die Gangaufsicht informiert werden.
  • Die Fenster bleiben während der Pausen geschlossen.
  • In den Pausen dürfen Schüler:innen keine fremden Klassenräume betreten.
  • Der Aufenthalt auf der Seitentreppe ist nicht erlaubt.
  • Die Pausen zwischen 2. und 3. sowie zwischen 3. und 4. Stunde gelten als Hofpause.
    • Während der Hofpause dürfen Schüler:innen unter Aufsicht von Lehrkräften bei schönem Wetter den Henriettenplatz betreten.
    • Das Betreten der angrenzenden Fahrbahnen und Geschäfte ist verboten. Bei schlechtem Wetter wird die Hofpause abgesagt.

9        Verlassen des Schulgebäudes

  • Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist, abgesehen von der Hofpause, nicht erlaubt, außer es wird von Lehrkräften angeordnet bzw. gestattet und dient dem Unterrichtszweck.
  • Bei außerschulischen Terminen während der Unterrichtszeit gilt:
  1. Es muss im Sekretariat eine von einer befugten Person (Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler:innen) unterschriebene Entschuldigung vorgelegt werden, um einen Passierschein zu erhalten. Die Art des Termins muss angeben werden (z.B. Arzttermin, Amtstermin).
  2. Der Passierschein wird von der jeweiligen Klassenlehrkraft unterschrieben und muss von den Schüler:innen beim Verlassen des Gebäudes beim Portier abgegeben werden.
  3. Die Schüler:innen müssen am nächsten Tag eine Zeitbestätigung des Termins im Sekretariat abgeben. Wird keine Zeitbestätigung abgeben, sind die Stunden unentschuldigt.
  4. Passierschein und Zeitbestätigung werden der/dem KV für die weitere Bearbeitung ins Fach gelegt.
  • Im Krankheitsfall müssen minderjährige Schüler:innen auf jeden Fall von einem/einer Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Auch in diesem Fall ist ein Passierschein notwendig.

10     Klassengemeinschaft

  • Jede:r KV kann mit seiner/ihrer Klasse einen eigenen „Klassenkodex“ erstellen. Diese Regeln gelten als Ergänzung zur Hausordnung und sind ebenso verbindlich.
  • Zwei Klassenordner:innen werden jede Woche durch den/die KV im elektronischen Klassenbuch vermerkt.
  • Die Aufgaben der Klassenordner:innen umfassen:
    • Kreide holen (zu Beginn des Unterrichtstages), Tafel löschen, für Sauberkeit in der Klasse sorgen, Melden von Schäden.
  • Am Ende des Unterrichtstages müssen die Stühle auf die Tische gestellt und die Fenster geschlossen werden.

11     Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und Schule

  • Schüler:innen der Unterstufe sind verpflichtet, ein Mitteilungsheft zu führen.
    • Die/Der KV bespricht die Formalitäten dazu mit der Klasse und beim Elternabend.
    • Das Mitteilungsheft dient als Kommunikationsmittel zwischen der Schule und den Erziehungsberechtigten und muss von diesen täglich eingesehen werden.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, einen eigenen Elternaccount auf der Plattform WebUntis anzulegen, um mit den Lehrkräften im Kontakt bleiben zu können. Dieser Account muss täglich eingesehen werden.
  • Jede Änderung der Personaldaten ist unverzüglich der Schule zu melden.
  • Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgebäude untersagt!
  • Für Entschuldigungen sind die vorgegebenen Formulare zu verwenden. Diese sind von der Homepage der Schule selbstständig herunterzuladen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung behalten wir uns entsprechende Konsequenzen insbesondere im Rahmen des schulinternen Verhaltensmodells vor.

Eine Einhaltung dieser Regeln und Vorschriften kommt der gesamten Schulgemeinschaft zugute.

Wir erwarten eine gute Zusammenarbeit!

Direktion und Lehrkörper des BRG und BORG 15