Neue Reifeprüfung
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Beurteilung
- Festlegung der Note durch Kommissionsbeschluss auf Basis eines begründeten und einvernehmlichen Beurteilungsvorschlags des/der Prüfers/in und des/der Beisitzers/in.
- Stimmberechtigt: Schulleiter/in, KV und Prüfer/in/Beisitzer/in (zusammen eine Stimme):
- Insgesamt 3 Stimmen!
- Alle Mitglieder zur Anwesenheit verpflichtet.
- Stimmenthaltungen sind unzulässig.
- Vorsitzende stimmt nicht mit.
- Vorschlag: Am Ende eines Blocks (z.B.: nach 4 GWk-Prüfungen), spätestens am Ende eines Halbtages werden in einer Konferenz die Beurteilungen festgelegt und die Ergebnisse den Kandidat/innen mündlich bekannt gegeben.
- Wenn keine Zuseher im Raum sind, kann auch sofort die Note vom Prüfer beantragt werden. Der Beschluss der Note unmittelbar nach der Prüfung hat den Vorteil, dass die Prüfung noch frisch in Erinnerung ist.Die Rolle des Beisitzers als Beobachter ist sehr wesentlich. Der Erwartungshorizont muss vor der Prüfung festgelegt sein. Durch vorherige Absprache zwischen Prüfer und Beisitzer muss die Dokumentation des Erreichens des Erwartungshorizonts festgelegt werden.
- Auf Grund der neuen Regelung können sich die mündlichen Prüfungen eines Kandidaten auch auf mehrere Tage hinweg erstrecken. Das Gesamtergebnis wird im Anschluss an die letzten Prüfungen bekannt gegeben. Zeugnisdatum ist das Datum des letzten Prüfungstages des jeweiligen Kandidaten.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Frauen unter Mitarbeit von Martin Dangl Franz Dvoran Karl Hafner Wolfgang Oberndorfer Jürgen Rathmayr Andreas Schatzl Günther Vormayr Wilhelm Zillner