Grundsätzlich : alle bis zumindest zur vorletzten Schulstufe besuchten Gegenstände mit mindestens 4 Jahreswochenstunden in der Oberstufe (also auch WPG mit 4 JWST).

Ausnahmen:

  • Zusätzlicher WPG lebende Fremdsprache (aa-WPG) erst ab 6 JWST mit GERS-A2- Niveau.
  • Zusätzlicher WPG Informatik (aa-WPG) erst ab 6 JWST (aber schulautonomer WPG unter anderem Namen, z.B.: CAD, auch 2-jährig wählbar).

Minimale Gesamtsumme an JWST der gewählten Prüfungsgebiete:

  • Bei 2 Prüfungsgebieten: 10 JWST in Oberstufe
  • Bei 3 Prüfungsgebieten: 15 JWST in Oberstufe
  • Aufstockung mit vertiefendem WPG (bb-WPG) möglich, wenn die Mindeststundenanzahl nicht erreicht wird.

Wahl und Bekanntgabe der Prüfungsgebiete:

  • Bis spätestens 15. Jänner der letzten Schulstufe

Anzahl: grundsätzlich: JWST in der Oberstufe mal 3, aber maximal 24

Ausnahmen:

  • 4-jährige lebende FS, sowie Latein und Griechisch: 18
  • 3-jährige lebende FS: 12
  • BE bzw. ME mit 7 JWST: 18, mit 8 JWST: 20
  • IU bzw. BGW: 6 + Probe des fachlichen Könnens in der Aufgabenstellung
  • WPG Informatik: 12 (+ 2 für jede weitere JWST in der Oberstufe)
  • Vertiefender WPG (bb) ME bzw. BE: 10

Zu beachten:

  • Unabhängig davon, ob voraussichtlich jemand in einem Fach antritt oder nicht, muss ein Themenkatalog erstellt werden, auch in allen heuer in den 8. Klassen angebotenen Wahlpflichtfächern, wenn sie maturabel sind.
  • Auch wenn ein Wahlpflichtfach heuer nur von einer Person unterrichtet wird, ist es die Fachgruppe, die den Themenpool festlegt – und sinnvollerweise auch gemeinsam ausgearbeitet hat! Dieser Beschluss soll im Rahmen einer Fachkonferenz erfolgen (mit Unterschrift aller Fachkolleg/innen). Auch um Probleme mit einem etwaigen Lehrerwechsel vorzubeugen, sind schulinterne gemeinsame Themenpools dringend anzuraten!
  • Bei der Ergänzung eines Pflichtgegenstandes mit einem Wahlpflichtgegenstand ist die Anzahl der Themenbereiche aliquot zu den Stunden der beiden Gegenstände festzulegen.
  • Grundsätzlich sollten die Themenbereiche auf alle Schulstufen aufgeteilt werden, es ist aber durchaus möglich, einen Themenbereich auf unterschiedlichen Schulstufen zu behandeln.
  • Die Themenbereiche haben sich an den verbindlichen Lehrplänen der Oberstufe zu orientieren, wobei alle lehrplanmäßigen Jahrgangsstufen zu berücksichtigen sind. Eine gleichmäßige Verteilung der Themenbereiche auf die einzelnen Schulstufen ist aber nicht notwendig.
  • 2 Teilprüfungen (bei 4 Klausuren) oder 3 Teilprüfungen bei 3 Klausuren
  • Aus inhaltlich und fachlich unterschiedlichen Prüfungsgebieten
  • Prüfungsgebiete frei wählbar (außer: Schwerpunkt mit mindestens 8 JWST muss sichin einer der 3 Säulen abbilden)

Beurteilung

  • Festlegung der Note durch Kommissionsbeschluss auf Basis eines begründeten und einvernehmlichen Beurteilungsvorschlags des/der Prüfers/in und des/der Beisitzers/in.
  • Stimmberechtigt: Schulleiter/in, KV und Prüfer/in/Beisitzer/in (zusammen eine Stimme):
  • Insgesamt 3 Stimmen!
  • Alle Mitglieder zur Anwesenheit verpflichtet.
  • Stimmenthaltungen sind unzulässig.
  • Vorsitzende stimmt nicht mit.
  • Vorschlag: Am Ende eines Blocks (z.B.: nach 4 GWk-Prüfungen), spätestens am Ende eines Halbtages werden in einer Konferenz die Beurteilungen festgelegt und die Ergebnisse den Kandidat/innen mündlich bekannt gegeben.
  • Wenn keine Zuseher im Raum sind, kann auch sofort die Note vom Prüfer beantragt werden. Der Beschluss der Note unmittelbar nach der Prüfung hat den Vorteil, dass die Prüfung noch frisch in Erinnerung ist.Die Rolle des Beisitzers als Beobachter ist sehr wesentlich. Der Erwartungshorizont muss vor der Prüfung festgelegt sein. Durch vorherige Absprache zwischen Prüfer und Beisitzer muss die Dokumentation des Erreichens des Erwartungshorizonts festgelegt werden.
  • Auf Grund der neuen Regelung können sich die mündlichen Prüfungen eines Kandidaten auch auf mehrere Tage hinweg erstrecken. Das Gesamtergebnis wird im Anschluss an die letzten Prüfungen bekannt gegeben. Zeugnisdatum ist das Datum des letzten Prüfungstages des jeweiligen Kandidaten.

Quelle: Die neue standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Ein Leitfaden Version 1.0
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Frauen unter Mitarbeit von Martin Dangl Franz Dvoran Karl Hafner Wolfgang Oberndorfer Jürgen Rathmayr Andreas Schatzl Günther Vormayr Wilhelm Zillner