Klausur

  • Information der Schülerinnen und Schüler über die Möglichkeiten der Fächerwahl 3 oder 4 schriftliche Prüfungen (RPVO §12).
  • Achtung: Ein schulautonomer Gegenstand kann nur dann als Klausur gewählt werden, wenn mindestens 10 Wochenstunden in der Oberstufe geführt wurden und zumindest in den letzten zwei Schulstufen Schularbeiten gehalten wurden.
  • Beispiele für Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfungen findet man auf der Homepage des BIFIE unter „Download von Materialien & Publikationen“.
  • Durchführung und Überprüfung einer gesetzeskonformen Wahl der Prüfungsfächer.
  • Anforderung der Aufgabenstellungen der standardisierten Fächer beim BIFIE
  • Absprachen mit SSR/LSR und BIFIE bezüglich der Durchführung beiPrüfungskandidatinnen und -kandidaten mit Körper- oder Sinnesbehinderungen.
  • Einreichung der Aufgabenstellungen in den nicht standardisierten Fächern beimSSR/LSR. Dabei müssen die Bestimmungen der §14 und §19 bis §25 der Reifeprüfungsverordnung und eventuelle zusätzliche Regeln des SSR bzw. LSR berücksichtigt werden.
  • Einreichung von Aufgabenstellungen für Kompensationsprüfungen der nicht standardisierten Fächer beim SSR/LSR. Bestimmungen des §14 gelten dabei sinngemäß.
  • Prüfungstage der nicht standardisierten Prüfungen festlegen.
  • Bekanntgabe der genauen Prüfungstermine spätestens 1 Woche vor Beginn derschriftlichen Prüfungen (§25(2)).
  • Einteilung der Prüfungsräume überlegen.
  • Vorbereitung der Prüfungsräume: Ein Tisch für jeden Kandidaten, eventuell Trennwände, geeignete Anlage zum Abspielen von Hörverständnisaufgaben, eventuell Bereitstellung von Elektroanschlüssen für Laptops.
  • Einteilung der Aufsichten für Räume und Gang (WC). Die Aufsicht bei den Klausurarbeiten soll nicht von der/dem unterrichtenden Fachlehrer/in gehalten werden.
  • Lagerung der gelieferten standardisierten Aufgabenstellungen in geeigneter Weise.
  • Vorbereitung der Protokolle für die Aufsichtsführung.
  • Eventuelle benötigte Unterlagen für die Kandidatinnen und Kandidaten (Mantelbögen, Papier) bereitstellen.
  • Abgabe und Lagerung der erlaubten Hilfsmittel. Kontrolle auf unerlaubte Eintragungen bzw. Ergänzungen.
  • Die Errichtung eines Störsenders ist nicht erlaubt (Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003 idgF).
  • Nicht am Arbeitsplatz der Kandidatinnen und Kandidaten zugelassene Mittel so im Prüfungsraum lagern, dass sie nicht verwendet werden können (besonders Handys). Achtung auf Smartwatches!
  • Austeilen der nötigen Unterlagen und Hilfsmittel an die Kandidatinnen und Kandidaten.
  • Eventuell: Anbringen von Nummern für die Schülerzuordnung an den Arbeitsplätzen.
  • Öffnen der Kuverts mit den Angaben durch die/den Schulleiter/in oder einer/nVertreter/in vor den Kandidatinnen und Kandidaten.
  • Festlegen der spätest möglichen Abgabezeit.
  • Protokollführung über Aufsicht und Verlassen des Prüfungsraums.
  • Aufsichtsführung am Gang (WC) so, dass kein Kontakt zwischen den Kandidatinnenund Kandidaten möglich ist.
  • Sicherstellung, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die früher abgeben, denPrüfungsbereich verlassen
  • Eine Störung des Prüfungsablaufes durch eine Kandidatin bzw. einen Kandidatenkann zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme an dieser Prüfung (nur an diesemPrüfungstag) führen.
  • Ein Ausschluss bedeutet nicht unbedingt eine Nichtbeurteilung.
  • Vorgetäuschte Leistungen werden nicht beurteilt.
  • Hinweise, Beurteilungsraster usw. findet man auf der Homepage des BIFIE unter „Angebote für Lehrer & Direktoren“ unter „Standardisierte Reife- und Diplomprüfung“ bei den jeweiligen Fächern.
  • Die klassenführenden Lehrer/innen korrigieren nach einem vorgegebenen Korrektur- und Beurteilungsschlüssel, danach kommen die korrigierten und beurteilten Arbeiten zum/zur Vorsitzenden (zur Kontrolle und Bestätigung des Ergebnisses).
  • Die Note wird in der Zwischenkonferenz kommissionell beschlossen (mindestens 1 Woche vor den Kompensationsprüfungen).
  • Kommission für die jeweilige Prüfung: Vorsitzende/r, Schulleiter/in, KV, Fachprüfer/in. Achtung: Es sind keine Doppelfunktionen erlaubt (z.B. Fachprüfer/in ist auch KV; KV muss ersetzt werden).
  • Verlautbarung der Ergebnisse (nachweisliche Mitteilung von negativen Ergebnissen).

Kompensationsprüfung

  • Beispiele für Kompensationsprüfungen und Informationen über die Prüfungen können auf der BIFIE-Homepage unter „Angebote für Lehrer & Direktoren“ unter „Standardisierte Reife- und Diplomprüfung“ im Punkt Kompensationsprüfungen eingesehen werden (https://www.bifie.at/node/74).
  • Für die Aufgabenstellungen gelten die Bestimmungen der § 13 und §14 sinngemäß.
  • Nur im Falle einer negativen Beurteilung einer Klausurprüfung im gleichen Termin möglich.
  • Kann in beliebig vielen Fächern abgelegt werden.
  • Anmeldung höchstens 3 Tage nach Bekanntgabe der Beurteilungen der schriftlichen Prüfungen. Die Anmeldung sollte aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen.
  • Eine Nichtanmeldung bedeutet, dass das Prüfungsfach negativ abgeschlossen wurde und eine Wiederholung der Klausur in einem nächsten Termin nötig ist.
  • BIFIE übermittelt Link zum Download der verschlüsselten Datencontainer und per SMS das Passwort.
  • Rechtzeitige Planung der Prüfungen (eventuell Parallelkommissionen einrichten) aufgrund der Zuteilung der zentralen Fragestellungen.
  • Download der Aufgabenstellungen und Entschlüsselungen nach Anweisungen des BIFIE.
  • Mit derselben Aufgabenstellung können am vorgegebenen Halbtag jeweils bis zu drei Prüfungskandidatinnen bzw. –kandidaten nacheinander geprüft werden. Danach erfolgt ein Aufgabenwechsel. Sollte es eine größere Anzahl an Kandidatinnen bzw. Kandidaten in einem Fach erforderlich machen, können auch mehrere Prüfungen zeitlich parallel durchgeführt werden.
  • Bereits verwendete Aufgabenstellungen dürfen nicht an einem anderen Halbtag verwendet werden!
  • Prüfungen und Vorbereitungen müssen in getrennten Räumen stattfinden, da bis zu 3 Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit gleicher Fragestellung geprüft werden.
  • Für den Vorbereitungsraum ist eine Aufsicht einzurichten.
  • Prüfungen sind nicht öffentlich!
  • Geheimhaltung aller Aufgaben bis zur Prüfung ist selbstverständlich. Geheimhaltung auch nach der Prüfung notwendig, Abgaben einsammeln, keine Veröffentlichung, nicht als Übungsmaterial verwenden. Das gilt auch für Aufgabenpakete, die nicht verwendet wurden.
  • Es muss dafür Sorge getragen werden, dass bereits geprüfte und noch zu prüfende Kandidatinnen und Kandidaten in keiner Form Kontakt zueinander aufnehmen können, um einen Informationsfluss über bereits verwendete Aufgabenstellungen zu verhindern.
  • Prüfungszeit: max. 25 Minuten mit mind. 30 Minuten Vorbereitungszeit
  • Kommission: Vorsitzende/r, Schulleiter/in, KV, Fachprüfer/in, fachkundige/r Beisitzer/in. Achtung: Jede Funktion muss besetzt sein und es sind keine Doppelfunktionen erlaubt (Ersatz muss bestellt werden).
  • Note durch Kompensationsprüfung bestenfalls Befriedigend (kein Zeugnisvermerk)
  • Beurteilungskonferenzen können nach drei Prüfungen aber auch am Ende des jeweiligen Halbtages durchgeführt werden. Es sollten die Beurteilungskonferenzen aber vor einem Kommissionswechsel durchgeführt werden.
  • Ein nichtgerechtfertigtes Fernbleiben von der Kompensationsprüfung bedeutet einen Verlust der Möglichkeit der Kompensationsprüfung.
Quelle: Die neue standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung an AHS Ein Leitfaden Version 1.0
Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Frauen unter Mitarbeit von Martin Dangl Franz Dvoran Karl Hafner Wolfgang Oberndorfer Jürgen Rathmayr Andreas Schatzl Günther Vormayr Wilhelm Zillner