Wir wollen unsere Schüler/innen im Winter nicht in die Kälte schicken! Daher dürfen sie nach der 6. Stunden den Raum 118 im 1. Stock als „Aufenthalts- und Überbrückungsraum“ nutzen. Der Raum darf aber nur dann genutzt werden, wenn sie Nachmittagsunterricht haben.

Diese Regelung gilt nur für Schüler/innen der Oberstufe.